Verwendung des Zeichens / Signets „Kooperation Sauberes Holzfeuer“

Das Zeichen „Kooperation Sauberes Holzfeuer“ wurde entwickelt, damit die Verbraucher Betriebe erkennen können, die den besonderen Anforderungen des Umweltschutzes bei der Produktion und dem Vertrieb von Brennholz und der Herstellung von emissionsarmen Einzelfeuerstätten Rechnung tragen.

Das Zeichen ist nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) streng geschützt. Alle Rechte obliegen dem Urheber. Dieser hat mit dem Bundesverband Brennholzhandel und -produktion e.V. eine gesonderte Vereinbarungen zur Nutzung und Verwertung getroffen.

  • Urheberrechtsgesetze
    • Veröffentlichungsrecht
    • Anerkennung der Urheberschaft
    • Entstellung des Werkes
  • Verwertungsrechte:
    • Vervielfältigungsrecht
    • Ausstellungsrecht
    • Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
    • Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
    • Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger

Auszug aus der Vereinbarung:

Der BuVBB e.V. legt die Grundlagen und die Anforderungen für die Vergabe des Zeichens „Kooperation Sauberes Holzfeuer“ fest. Es erstellt die Durchführungsrichtlinien für die Vergabe des Zeichens und überprüft die Eignung der Bewerber. Die Überprüfung schließt er durch einen Vor-Ort-Termin ab. Verläuft diese Prüfung positiv, vergibt er das Zeichen an den Bewerber für die Dauer eines Jahres ab Vergabezeitraum. Verstößt der Bewerber gegen die Richtlinien zur Verwendung des Zeichens, hat er den Verstoß unverzüglich abzumahnen und die weitere Verwendung zu verhindern. Dazu darf er die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen. Der Nutzer des Zeichens hat an den regelmäßigen jährlichen Schulungen zur Zeichennutzung teilzunehmen. Diese veranstaltet der BuVBB e.V.. Er führt ebenfalls eine Liste über die Verwender des Zeichens, die er öffentlich zugänglich macht. Mit der Vergabe des Rechts auf Führung des Zeichens an einen Bewerber wird das Recht auf Vervielfältigung durch Druck, Multimedia oder andere Darstellungsformen ausdrücklich ausgeschlossen.
Alle benötigten Materialien, insbesondere Werbematerialien und Geschäftsformulare, werden zu marktüblichen Preisen zur Verfügung gestellt. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Abweichende Vergehensweisen sind unzulässig.

Die regulären Mitglieder des BuVBB dürfen, sofern sie die Kriterien erfüllen und an den Schulungen nachweislich teilnehmen, das Zeichen nach positiver Überprüfung durch den Verband, führen. Ein Entgelt wird dafür nicht erhoben. Es gelten alle vorab beschriebenen Vorschriften.
Für zeichenführende Betriebe, die nicht Mitglied im BuVBB e.V. sind und alle Anforderungen gleichermaßen erfüllen, werden im Falle einer erfolgten Vergabe kostendeckende Gebühren erhoben. Die Ausübung einer Gewinnabsicht besteht nicht.