Anforderungen für die Vergabe des Zeichens „Kooperation Sauberes Holzfeuer“

  1. Zeichenführende Betriebe verpflichten sich, streng nach den Vergaberichtlinien „Kooperation Sauberes Holzfeuer“ zu arbeiten.
  2. Zeichenführende Betriebe verpflichten sich, ihre Betriebe umweltbewusst und möglichst emissionsarm zu führen.
  3. Zeichenführende Betriebe nehmen regelmäßig an den vorgeschriebenen Schulungen teil und erreichen dadurch eine hohe fachliche Kompetenz.
  4. Zeichenführende Betriebe arbeiten nach kaufmännischen Grundlagen, beachten die Arbeitsschutzvorschriften und erfüllen alle gesetzlichen Auflagen.
  5. Zeichenführende Betriebe verkaufen trockenes Holz nach den Vorgaben der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung mit einem Feuchtegehalt unter 25%. Wird Holz mit einer Restfeuchte über 25% ausgeliefert, ist der Kunde ausdrücklich darüber zu belehren, dass die Ware erst nach Erreichen der vorgeschriebenen Höchstholzfeuchte verbrannt werden darf.
  6.  Zeichenführende Betriebe definieren die einzelnen Holzarten und liefern diese sortenrein aus. Mischungen aus unterschiedlichen Holzarten sind zulässig, müssen aber eindeutig deklariert werden.
  7. Die Herkunft des Holzes ist nachzuweisen und muss überwiegend aus der heimischen Region stammen.
  8. Die Stückmaße sind anzugeben und einzuhalten. Die Lieferung muss frei von Schimmel, Erdresten oder sonstigen Verunreinigungen sein.
  9. Die Maßeinheit ist anzugeben. Umrechnungen unter den verschiedenen Maßeinheiten sind unzulässig und stellen einen groben Verstoß gegen die Vergaberichtlinien dar.