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HEIZEN MIT HOLZ – SO GEHT’S RICHTIG!
Für eine nachhaltige und unabhängige Wärmeversorgung

Wir freuen uns, daß die Umrechnung von Maßeinheiten bei der Brennholzlieferung nun auch von führenden Organisationen in Förderung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als nicht geeignet bzw. nicht zulässig benannt wird. Sie finden die Kurzerklärung hier:
Heizen mit Holz Seitenauszug

Die gesamte Broschüre können Sie hier downloaden:
Heizen mit Holz gesamte Broschüre

Kein Verbot für Einzelraumfeuerstätten

Pressemitteilung vom 31.5.23 unseres Kooperations-Partners „HKI“ in der „Koopration Sauberes Holzfeuer“

Kein Verbot für Einzelraumfeuerstätten
Richtlinien, Verordnungen und Gesetze – kaum mehr ein Tag ohne irgendwelche neuen ordnungspolitischen Maßnahmen und Berichte darüber. Gerade in den letzten Wochen und Monaten wurden viele Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht und etliche Neuregelungen sind in Kraft getreten, die am Ende des Tages für viel Verwirrung und Unklarheit rund um das Thema „Heizen“ sorgen. Eine fehlende Kommunikation lässt viele Menschen nur noch ratlos zurück.

Verwirrende Berichterstattung in den Medien
Die Berichterstattung geht zum Teil so weit, dass unterschiedliche Gesetze, wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder die regelmäßige Austausch- oder Nachrüstpflicht aus der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, welche seit Jahren geübte Praxis ist, vermischt werden. Hieraus werden Schlagzeilen formuliert, die zwar für viel Aufmerksamkeit sorgen, die Menschen aber eher rat- und hilflos zurücklassen. Aufgrund der verwirrenden Berichterstattung denken viele Verbraucher, Einzelraumfeuerstätten wie z.B. ein Kaminofen seien ab 2024 verboten. Aus dieser Unkenntnis heraus übt sich so mancher Kunde in Kaufzurückhaltung und der langersehnte Wunsch nach einer unabhängigen, kostengünstigen und gemütlichen Wohnzimmerwärme bleibt unerfüllt.

Feuerstätten dürfen weiterhin betrieben und neu installiert werden
Daher weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. darauf hin, dass es kein Verbot für den Einbau einer Einzelraumfeuerstätte oder den Bau eines Kachelofens gibt. Weder jetzt, noch ab Januar 2024. Dieses Datum leitet sich wiederum aus dem GEG ab, welches, sofern es überhaupt in Kraft tritt, ab 2024 gelten soll. Aber auch hier sind keine Verbote oder speziellen Auflagen für die Installation einer klassischen Wohnraumfeuerstätte enthalten. Das GEG betrifft erst einmal nur Heizungsanlagen. Auch gibt es bzgl. Emissionsanforderungen keine neue Gesetzgebung. Wichtig zu wissen: Klassische Einzelraumfeuerstätten gelten nicht als Heizungsanlagen.

Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot zum Einbau von Einzelraumfeuerstätten. Jeder kann sich nach vorheriger Abstimmung mit seinem Schornsteinfeger weiterhin eine Wohnraumfeuerstätte in Verbindung mit einem Schornstein, welcher nachgerüstet werden kann, anschaffen. Betreiber müssen sich weiterhin an die im Jahr 2010 in Kraft getretene Novellierung der 1. BImSchV halten. Diese besagt, dass bis Ende 2024 veraltete Einzelraumfeuerstätten, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, wenn sie den verschärften Anforderungen nicht entsprechen.

Feinstaubreduzierung bei klassischen Wohnraum- und Einzelraumfeuerstätten

Pressemitteilung des HKI von 30.6.2023 zum Thema „Feinstaubreduzierung bei klassischen Wohnraum- und Einzelraumfeuerstätten“.

HKI unterstützt die konsequente Feinstaubreduzierung im Rahmen der klimapolitischen Ziele und fordert für eine konsequente Markteinführung entsprechende Fördermaßnahmen

Die Notwendigkeit der Emissionsminderung im Bereich des Feinstaubs waren und sind bei klassischen Wohnraum- bzw. Einzelraumfeuerstätten ein zentrales Thema und sind auch im verbandspolitischen Kontext immer stärker im Fokus der zentralen Verbandsarbeit. Auch wenn bereits moderne Geräte über einen optimierten Feuerraum mit entsprechender Primär- und Sekundärluftführung sowie über neuste Brennraummaterialien und -geometrien oder auch einer elektronischen Steuerung verfügen, tragen innovative Technologien (sekundäre Emissionsminderung) wie Partikelabscheider und Katalysatoren dazu bei, die (Staub)Emissionen nochmals entscheidend zu reduzieren.

Für eine schnelle und konsequente Markteinführung fordert der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. (HKI) daher entsprechende Fördermaßnahmen. Nur so können notwendige Stückzahlen erreicht und die aktuellen Kosten wirkungsvoll gesenkt werden

Diese Förderung muss sich an Anbieter von Einzelraumfeuerungen mit integriertem Abscheider genauso richten wie an Hersteller von separat angebotenen Abscheidern, die sich im Idealfall auch in bestehende Anlagen nachrüsten lassen.

Voraussetzung für eine Förderung – Prüfung nach einer anerkannten Regel der Technik

Als Voraussetzung für eine Förderung muss eine vorangegangene Prüfung der Produkte nach anerkannten Regeln der Technik sein. So kann zwar die Bewertung von integrierten Abscheidern im Rahmen der Produkttypprüfung – zumindest was die PM-Masse betrifft erfolgen, aber für separate Abscheider für Einzelraumfeuerungen gibt es keine praktikable technische Regel.

Daher treibt der HKI die Standardisierung der Bewertung der Abscheidewirkung solcher sekundären Emissionsminderungsmaßnahmen voran und unterstützt jegliche Bemühungen diese Technik für alle zugänglich und erschwinglich zu machen. Erst damit kann ein Abscheider sicher in das bestehende System eingebunden werden und seine Abscheidewirkung ist sichergestellt. Ohne anerkannte Zulassungsbedingungen und -regeln ist den Herstellern die Möglichkeit genommen, geprüfte und somit sichere Produkte auf den Markt zu bringen.

Validierung ist eine Grundvoraussetzung

Um also das Emissionsminderungsvermögen bspw. bei elektrostatischen Abscheidern überhaupt bewerten und vergleichen zu können, sind in entsprechenden Normen und/oder technische Regeln sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene, definierte Prüfaufbauten und transparente Prüfverfahren mit entsprechend einheitlichen Prüfkriterien unabdingbar. Nur so können vergleichbare Ergebnisse erzielt werden, auch wenn die Prüfungen von verschiedenen Prüfinstituten durchgeführt werden. Erste Ansätze sind vorhanden bedürfen allerdings unbedingt einer Validierung.

Um ein solches Projekt voranzutreiben wäre eine Projektförderung seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bzw. des Umweltbundesamtes von enormer Bedeutung.

Bezahlbarkeit, Betreibersicherheit und Planbarkeit stehen im Mittelpunkt

Darüber hinaus ist eine konsequente Nachrüststrategie mit gezielten Investitionsanreizen in Form von Aufklärungs- und Informationskampagnen in Verbindung mit Förderprogrammen wesentlich, um die Benutzer älterer Feuerstätten einen Anreiz zur Nachrüstung zu geben und die nicht ganz unerhebliche finanzielle Mehrbelastung durch die Installation eines Abscheiders abzufedern. Die Förderung sollte die Kosten der zusätzlichen Emissionsminderung also weitgehend kompensieren und eine ökologische Lenkungswirkung bei den Betreibern erzielen.

Auch wenn sich das Problem der Luftverunreinigung durch Staubemissionen aus der Holzverbrennung durch die Einführung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) in den letzten Jahren deutlich reduziert hat, ist es richtig und wichtig auf dem Gebiet der Emissionsminderung weiterhin für Entlastung zu sorgen.