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HEIZEN MIT HOLZ – SO GEHT’S RICHTIG!
Für eine nachhaltige und unabhängige Wärmeversorgung
Wir freuen uns, daß die Umrechnung von Maßeinheiten bei der Brennholzlieferung nun auch von führenden Organisationen in Förderung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als nicht geeignet bzw. nicht zulässig benannt wird. Sie finden die Kurzerklärung hier:
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Niedrige Gas-Speicherstände: Feuerstätten sichern die häusliche Wärmeversorgung im Winter
Pressemitteilung des HKI vom 04.09.2025
Die aktuellen Daten der europäischen Plattform AGSI (Aggregated Gas Storage Inventory) zeigen: Deutschlands Gasspeicher sind Anfang September nur zu rund 73 Prozent gefüllt und damit erheblich geringer als vor einem Jahr: Im September 2024 waren die deutschen Gasspeicher zu 95 Prozent gefüllt. Die Betreiberorganisation INES (Initiative Energien Speichern e. V.) warnte bereits in ihrem Juli-Update, dass bei einem sehr kalten Winter die Vorräte bis Ende Januar erschöpft sein könnten.
Eine vollständige Befüllung bis zum 1. November sei in diesem Jahr kaum realistisch.
Feuerstätten als krisensichere Energiequelle
Sind die Gasspeicher zu Beginn des Winters nur unzureichend gefüllt, steigt bei länger anhaltender Kälte oder einem starken Wintereinbruch das Risiko von Versorgungsengpässen deutlich an. Vor diesem Hintergrund weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. auf die Bedeutung moderner Einzelraumfeuerstätten als krisensichere und unabhängige Energiequelle hin. Auch das Bundesamt für Katastrophenschutz empfiehlt zur Notversorgung bei Stromausfällen die Installation einer alternativen Wärmequelle wie einen Kaminofen. Sie liefern sofort verfügbare Wärme, unabhängig vom Gas- oder Stromnetz und können zentrale Heizsysteme in kritischen Phasen entlasten oder ersetzen. Ein wesentlicher Vorteil liegt in der Nutzung heimischer Brennstoffe: Brennholz und Pellets stammen aus regionaler Produktion und einer nachhaltigen Forstwirtschaft, sie sind kurzfristig verfügbar und lassen sich einfach bevorraten. Wer rechtzeitig vorsorgt, schafft sich eine krisenfeste Wärmequelle für den kommenden Winter.
Ergänzende Sicherheit bei Dunkelflauten
Deutschland verzeichnete im vergangen Winter, je nach Region, 16 bis 20 Tage Dunkelflaute. Bei sogenannten Dunkelflauten – wenig Sonne und schwachem Wind über mehrere Tage – sind die Stromnetze besonders instabil. Gleichzeitig steigt im Winter der Strombedarf, da zum Beispiel Wärmepumpen bei Kälte mehr Strom benötigen und an Effizienz verlieren. Moderne Holzfeuerungen sind hier eine sinnvolle Ergänzung: Sie arbeiten unabhängig vom Stromnetz, entlasten die zentrale Versorgung und stellen sofort Wärme bereit.
„Moderne Einzelraumfeuerstätten bieten mehr als nur Zusatzwärme – sie sichern die Wärmeversorgung, wenn andere Systeme an Grenzen stoßen“, betont Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. „Sie sind unabhängig, krisensicher und flexibel einsetzbar. In einer Zeit, in der das Energiesystem von vielen Seiten unter Druck gerät, ist diese Eigenschaft wichtiger denn je.“
Der Verband weist darauf hin, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, zu handeln: Händler und Ofenstudios verfügen aktuell noch über freie Kapazitäten. Sie bieten fachliche Beratung von der Planung bis zur Installation. Wer in eine moderne Feuerstätte investiert, hat jetzt und in Zukunft eine unabhängige Wärmequelle in den Wintermonaten.
Die CO2-Bindung der Wälder lässt mit dem Alter nach: Klimaschutz durch nachhaltige Nutzung
Pressemitteilung des HKI vom 15.07.2025
Wälder sind natürliche Kohlenstoffspeicher und damit zentrale Verbündete im Kampf gegen die Erderwärmung. Viele leiten daraus ab, man solle den Wald möglichst unangetastet lassen, um seine Speicherleistung nicht zu gefährden. Doch genau das greift zu kurz, da Waldbestände mit zunehmendem Alter an Speicherfähigkeit verlieren. Das bedeutet, dass die Zuwachsleistung der Bäume sinkt, und sich das System einer biologischen Sättigung nähert, bei der kaum noch Kohlenstoff aus der Atmosphäre gebunden wird. Zudem verringert sich das Wachstum der Bäume. Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. hat in diesem Zusammenhang wissenschaftlich fundierte Fakten zusammengestellt, die zeigen: Nicht die Nutzung des Waldes gefährdet den Klimaschutz – sondern der Verzicht darauf.
Klimaschutz braucht aktive Forstwirtschaft
Wissenschaftliche Auswertungen, etwa von Prof. Dr. Hubert Röder von der Technischen Universität in Straubing, zeigen deutlich: Gerade in Ländern mit hohen Vorratsdichten wie Deutschland oder Österreich stößt der weitere Ausbau der CO2-Speicherleistung des Waldes an natürliche Grenzen. In der forstlichen Praxis bedeutet das: Viele Bestände sind überaltert, instabil und anfällig für Schädlinge oder Sturmschäden. Ein gezielter Vorratsabbau – also die planvolle Entnahme von Bäumen – in Verbindung mit einer aktiven Verjüngung und dem Umbau zu klimastabilen Mischwäldern ist kein Eingriff gegen die Natur, sondern eine Voraussetzung für ihre langfristige Stabilität. Nur so bleibt der Wald als Kohlenstoffsenke erhalten und als ökologisches System stabil.
Entgegen der weit verbreiteten Vorstellung, alte Wälder seien automatisch die besseren Klimaschützer, liegt die höchste CO2-Bindungsleistung bei Bäumen im mittleren Alter – etwa zwischen 20 und 60 Jahren. Junge Bestände nehmen deutlich mehr Kohlenstoff aus der Atmosphäre auf, als alte, bereits gesättigte Waldbestände. Wer heute nachhaltig nutzt, schafft damit Raum für genau jene Baumgeneration, die den Klimaschutz in den kommenden Jahrzehnten trägt.
Holz nutzen heißt Klima schützen
Nachhaltige Waldwirtschaft endet nicht im Wald, sondern umfasst auch die Nutzung. Holz, das im Zuge der Waldbewirtschaftung geerntet wird, durchläuft in der Regel eine klare Sortierung: Hochwertiges Nadelholz kann zu rund 80 Prozent als Bau- und Konstruktionsholz genutzt werden, bei Laubholz – etwa Buche oder Eiche – liegt der Anteil für Möbel, Parkett oder andere Produkte bei etwa 40 Prozent. Was für die stoffliche Nutzung nicht geeignet ist, fällt als Restholz an – sei es im Wald selbst bei der Durchforstung oder später in den Sägewerken als Verschnitt. Genau dieses Restholz wird als Brennholz, Hackschnitzel oder Pellets energetisch verwertet. Die stoffliche und die energetische Nutzung stehen somit nicht in Konkurrenz, sondern bilden eine gemeinsame Wertschöpfungskette, bei der kein Teil des Rohstoffs verloren geht, und gleichzeitig fossile Energiequellen ersetzt werden können. Zudem verbleiben im Rahmen der nachhaltigen Waldwirtschaft etwa 10 bis 15 Prozent des Restholzes aus gezielt im Wald. Dieses fordert die Humusbildung und Artenvielfallt.
Ein weiterer verbreiteter Irrtum besteht in der Annahme, durch die Holzverbrennung entstehe eine sogenannte „Kohlenstoffschuld“, die erst Jahrzehnte später wieder ausgeglichen werde. Dieses Argument greift jedoch nur, wenn man den Wald als Einzelfläche betrachtet. In der Realität ist nachhaltige Forstwirtschaft ein rotierendes System: Während auf einer Fläche geerntet wird, wachsen auf anderen bereits wieder junge Bäume nach. Das CO2, das bei der energetischen Nutzung freigesetzt wird, ist im nachwachsenden Bestand längst wieder gebunden. Die Klimawirkung ist damit zeitgleich, nicht zeitversetzt – eine Kohlenstoffschuld entsteht nicht, die natürliche Senkleistung des Waldes ist weiterhin gewährleistet.
Nichtstun ist keine Lösung
„Es ist höchste Zeit, mit dem Missverständnis aufzuräumen, dass Nichtstun automatisch Klimaschutz bedeutet“, sagt Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. „Wer heute auf Nutzung und Pflege der Wälder verzichtet, entzieht dem Wald die Dynamik und riskiert, dass aus einer CO2-Senke eine Quelle wird. Zudem geht der Naherholungseffekt durch die Gefahr des Astbruchs oder umstürzender Bäume gänzlich verloren. Nachhaltige Bewirtschaftung, gezielte Verjüngung und die stoffliche wie energetische Nutzung des Holzes sind keine Gegenmodelle zum Klimaschutz, sondern dessen tragende Säulen für gesunde und stabile Wälder. Nur wer sie verantwortungsvoll nutzt, schützt das Klima dauerhaft.“ Der HKI plädiert daher für eine faktenbasierte Debatte, die Symbolik nicht mit Wirkung verwechselt.
Heizen mit Holz: Standbein der erneuerbaren Energien
Pressemitteilung des HKI vom 02.06.2025
Unabhängig, schnell und effizient. Diese drei Worte bringen die Anschaffung einer modernen Holzfeuerung auf den Punkt. Wer zum Beispiel ein Drittel seiner Heizenergie mit Holz oder Pellets abdeckt und die vorhandene Zentralheizung entlastet, spart rund 600 Liter Öl und damit knapp zwei Tonnen Kohlendioxid pro Jahr ein. Darauf macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam. Und da der Einbau eines modernen Kamin-, Kachel- oder Pelletofens als Ergänzung für die vorhandene Heizungsanlage dient, sind sowohl der finanzielle als auch der bauliche Aufwand überschaubar.
Holz vermeidet Kohlenstoffdioxid aus fossilen Energien
Die Rechnung: Ein Wohnhaus mit einer Grundfläche von 120 Quadratmetern benötigt bei einer normalen Bauweise jährlich 1.800 Liter Öl zum Heizen. Wer ein Drittel des Bedarfs mit Holz oder Pellets abdeckt und somit seine vorhandene Zentralheizung entlastet, spart also jährlich rund 600 Liter Öl und damit mehr als 1.800 Kilogramm Kohlendioxid. Denn ein Liter Heizöl erzeugt bei seiner Verbrennung ca. 3,15 Kilogramm Kohlendioxid. In einem 2-Personen-Haushalt senkt jeder rein rechnerisch seinen Kohlenstoffdioxid-Ausstoß um zehn Prozent.
Brennholz: Nebenprodukt aus heimischen Wäldern
Neben Sonnenkollektoren, Windrädern, Wärmepumpen und Wasserkraftwerken, zählt auch Holz zu den erneuerbaren Energien. Beim klassischen Brennholz ebenso wie bei den heizstarken Pellets handelt es sich um einen klimaneutralen Rohstoff. Im Regelfall wird hierfür Kronen- oder Stammholz verwendet, das qualitativ schlechter gewachsen und daher für andere Zwecke nicht geeignet ist. Bei seiner Verbrennung fällt nur so viel CO2 an, wie der Baum während seines Wachstums aufgenommen hat und auch wieder abgibt, wenn dieser im Wald verrotten würde. Da das Holz aus deutschen Wäldern gewissermaßen vor der Haustür nachwächst, muss es nicht über weite Strecken transportiert oder verschifft werden. Lediglich bei der Holzernte, der Aufbereitung und dem Transport entstehen geringe Mengen CO2.
Ein Blick aufs Ganze
Durch die Brennholzverwendung werden gemäß Berechnungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in Deutschland jährlich rund 32 Millionen Tonnen CO2 eingespart. Laut Bundeswaldinventur aus dem Jahr 2024 bedecken unsere Wälder eine Fläche von 11 Millionen Hektar– das ist fast ein Drittel der Bundesrepublik. Trotz der massiven Schäden durch den Borkenkäfer an Fichten und durch Sturmschäden hat der Kohlenstoffvorrat in der lebenden Biomasse im Wald in den letzten 10 Jahren sogar um etwa ein Prozent zugenommen und befindet sich weiterhin auf Rekordniveau.
Gut zu wissen: Die Brennholznutzung geht nicht zulasten unserer Wälder. Seit rund 300 Jahren wird in Deutschland eine nachhaltige Forstwirtschaft betrieben. Das heißt, es wird hierzulande weniger Holz geerntet, als nachwächst. Holz aus deutschen Wäldern ist ein regenerativer Rohstoff mit ausgezeichneter Klimabilanz. Daher ist es klimapolitisch sinnvoll, Wälder weiterhin nachhaltig zu bewirtschaften und Holz vielfältig zu nutzen. Darüber hinaus ist Holz ein erneuerbarer Energieträger, der unabhängig von geopolitischen Krisen, längeren Dunkelflauten und Wetterextremen ist und ein wichtiges Backup für mögliche Blackouts darstellt. So rät auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Haushalten mit einer Feuerstätte, grundsätzlich ausreichend Holz für Notsituationen zu bevorraten und empfiehlt moderne Feuerstätten als alternative Wärmequelle. Weitere Informationen unter www.ratgeber-ofen.de.
Kein Verbot für Einzelraumfeuerstätten
Pressemitteilung des HKI vom 31.05.2023
Kein Verbot für Einzelraumfeuerstätten
Richtlinien, Verordnungen und Gesetze – kaum mehr ein Tag ohne irgendwelche neuen ordnungspolitischen Maßnahmen und Berichte darüber. Gerade in den letzten Wochen und Monaten wurden viele Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht und etliche Neuregelungen sind in Kraft getreten, die am Ende des Tages für viel Verwirrung und Unklarheit rund um das Thema „Heizen“ sorgen. Eine fehlende Kommunikation lässt viele Menschen nur noch ratlos zurück.
Verwirrende Berichterstattung in den Medien
Die Berichterstattung geht zum Teil so weit, dass unterschiedliche Gesetze, wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder die regelmäßige Austausch- oder Nachrüstpflicht aus der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, welche seit Jahren geübte Praxis ist, vermischt werden. Hieraus werden Schlagzeilen formuliert, die zwar für viel Aufmerksamkeit sorgen, die Menschen aber eher rat- und hilflos zurücklassen. Aufgrund der verwirrenden Berichterstattung denken viele Verbraucher, Einzelraumfeuerstätten wie z.B. ein Kaminofen seien ab 2024 verboten. Aus dieser Unkenntnis heraus übt sich so mancher Kunde in Kaufzurückhaltung und der langersehnte Wunsch nach einer unabhängigen, kostengünstigen und gemütlichen Wohnzimmerwärme bleibt unerfüllt.
Feuerstätten dürfen weiterhin betrieben und neu installiert werden
Daher weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. darauf hin, dass es kein Verbot für den Einbau einer Einzelraumfeuerstätte oder den Bau eines Kachelofens gibt. Weder jetzt, noch ab Januar 2024. Dieses Datum leitet sich wiederum aus dem GEG ab, welches, sofern es überhaupt in Kraft tritt, ab 2024 gelten soll. Aber auch hier sind keine Verbote oder speziellen Auflagen für die Installation einer klassischen Wohnraumfeuerstätte enthalten. Das GEG betrifft erst einmal nur Heizungsanlagen. Auch gibt es bzgl. Emissionsanforderungen keine neue Gesetzgebung. Wichtig zu wissen: Klassische Einzelraumfeuerstätten gelten nicht als Heizungsanlagen.
Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot zum Einbau von Einzelraumfeuerstätten. Jeder kann sich nach vorheriger Abstimmung mit seinem Schornsteinfeger weiterhin eine Wohnraumfeuerstätte in Verbindung mit einem Schornstein, welcher nachgerüstet werden kann, anschaffen. Betreiber müssen sich weiterhin an die im Jahr 2010 in Kraft getretene Novellierung der 1. BImSchV halten. Diese besagt, dass bis Ende 2024 veraltete Einzelraumfeuerstätten, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, wenn sie den verschärften Anforderungen nicht entsprechen.
Feinstaubreduzierung bei klassischen Wohnraum- und Einzelraumfeuerstätten
Pressemitteilung des HKI von 30.06.2023
HKI unterstützt die konsequente Feinstaubreduzierung im Rahmen der klimapolitischen Ziele und fordert für eine konsequente Markteinführung entsprechende Fördermaßnahmen
Die Notwendigkeit der Emissionsminderung im Bereich des Feinstaubs waren und sind bei klassischen Wohnraum- bzw. Einzelraumfeuerstätten ein zentrales Thema und sind auch im verbandspolitischen Kontext immer stärker im Fokus der zentralen Verbandsarbeit. Auch wenn bereits moderne Geräte über einen optimierten Feuerraum mit entsprechender Primär- und Sekundärluftführung sowie über neuste Brennraummaterialien und -geometrien oder auch einer elektronischen Steuerung verfügen, tragen innovative Technologien (sekundäre Emissionsminderung) wie Partikelabscheider und Katalysatoren dazu bei, die (Staub)Emissionen nochmals entscheidend zu reduzieren.
Für eine schnelle und konsequente Markteinführung fordert der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. (HKI) daher entsprechende Fördermaßnahmen. Nur so können notwendige Stückzahlen erreicht und die aktuellen Kosten wirkungsvoll gesenkt werden
Diese Förderung muss sich an Anbieter von Einzelraumfeuerungen mit integriertem Abscheider genauso richten wie an Hersteller von separat angebotenen Abscheidern, die sich im Idealfall auch in bestehende Anlagen nachrüsten lassen.
Voraussetzung für eine Förderung – Prüfung nach einer anerkannten Regel der Technik
Als Voraussetzung für eine Förderung muss eine vorangegangene Prüfung der Produkte nach anerkannten Regeln der Technik sein. So kann zwar die Bewertung von integrierten Abscheidern im Rahmen der Produkttypprüfung – zumindest was die PM-Masse betrifft erfolgen, aber für separate Abscheider für Einzelraumfeuerungen gibt es keine praktikable technische Regel.
Daher treibt der HKI die Standardisierung der Bewertung der Abscheidewirkung solcher sekundären Emissionsminderungsmaßnahmen voran und unterstützt jegliche Bemühungen diese Technik für alle zugänglich und erschwinglich zu machen. Erst damit kann ein Abscheider sicher in das bestehende System eingebunden werden und seine Abscheidewirkung ist sichergestellt. Ohne anerkannte Zulassungsbedingungen und -regeln ist den Herstellern die Möglichkeit genommen, geprüfte und somit sichere Produkte auf den Markt zu bringen.
Validierung ist eine Grundvoraussetzung
Um also das Emissionsminderungsvermögen bspw. bei elektrostatischen Abscheidern überhaupt bewerten und vergleichen zu können, sind in entsprechenden Normen und/oder technische Regeln sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene, definierte Prüfaufbauten und transparente Prüfverfahren mit entsprechend einheitlichen Prüfkriterien unabdingbar. Nur so können vergleichbare Ergebnisse erzielt werden, auch wenn die Prüfungen von verschiedenen Prüfinstituten durchgeführt werden. Erste Ansätze sind vorhanden bedürfen allerdings unbedingt einer Validierung.
Um ein solches Projekt voranzutreiben wäre eine Projektförderung seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bzw. des Umweltbundesamtes von enormer Bedeutung.
Bezahlbarkeit, Betreibersicherheit und Planbarkeit stehen im Mittelpunkt
Darüber hinaus ist eine konsequente Nachrüststrategie mit gezielten Investitionsanreizen in Form von Aufklärungs- und Informationskampagnen in Verbindung mit Förderprogrammen wesentlich, um die Benutzer älterer Feuerstätten einen Anreiz zur Nachrüstung zu geben und die nicht ganz unerhebliche finanzielle Mehrbelastung durch die Installation eines Abscheiders abzufedern. Die Förderung sollte die Kosten der zusätzlichen Emissionsminderung also weitgehend kompensieren und eine ökologische Lenkungswirkung bei den Betreibern erzielen.
Auch wenn sich das Problem der Luftverunreinigung durch Staubemissionen aus der Holzverbrennung durch die Einführung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) in den letzten Jahren deutlich reduziert hat, ist es richtig und wichtig auf dem Gebiet der Emissionsminderung weiterhin für Entlastung zu sorgen.
