- Zeichenführende Betriebe verpflichten sich, streng nach den Vergaberichtlinien „Kooperation Sauberes Holzfeuer“ zu arbeiten.
- Zeichenführende Betriebe verpflichten sich, ihre Betriebe umweltbewusst und möglichst emissionsarm zu führen.
- Zeichenführende Betriebe nehmen regelmäßig an den vorgeschriebenen Schulungen teil und erreichen dadurch eine hohe fachliche Kompetenz.
- Zeichenführende Betriebe arbeiten nach kaufmännischen Grundlagen, beachten die Arbeitsschutzvorschriften und erfüllen alle gesetzlichen Auflagen.
- Zeichenführende Betriebe verkaufen trockenes Holz nach den Vorgaben der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung mit einem Feuchtegehalt unter 25%. Wird Holz mit einer Restfeuchte über 25% ausgeliefert, ist der Kunde ausdrücklich darüber zu belehren, dass die Ware erst nach Erreichen der vorgeschriebenen Höchstholzfeuchte verbrannt werden darf.
- Zeichenführende Betriebe definieren die einzelnen Holzarten und liefern diese sortenrein aus. Mischungen aus unterschiedlichen Holzarten sind zulässig, müssen aber eindeutig deklariert werden.
- Die Herkunft des Holzes ist nachzuweisen und muss überwiegend aus der heimischen Region stammen.
- Die Stückmaße sind anzugeben und einzuhalten. Die Lieferung muss frei von Schimmel, Erdresten oder sonstigen Verunreinigungen sein.
- Die Maßeinheit ist anzugeben. Umrechnungen unter den verschiedenen Maßeinheiten sind unzulässig und stellen einen groben Verstoß gegen die Vergaberichtlinien dar.